Rechtstipps | Wirtschaftsrecht
Zahlungsverzug im B2B: So sichern Sie Ihre Forderungen professionell
Offene Rechnungen gefährden die Liquidität – vor allem im B2B-Geschäft. Wenn Kunden nicht zahlen, braucht es klare Prozesse und juristische Unterstützung. Als Kanzlei für Forderungsmanagement unterstützen wir Sie beim effizienten und rechtssicheren Einzug Ihrer Ansprüche.

Wann liegt Zahlungsverzug vor?
Im B2B-Bereich gilt: Ist eine Rechnung fällig und bleibt die Zahlung aus, gerät der Schuldner nach 30 Tagen automatisch in Verzug – auch ohne Mahnung, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Kommt ein Geschäftspartner seiner Zahlungsverpflichtung nicht fristgerecht nach, ist schnelles Handeln geboten.
Bereits mit der ersten Mahnung können Verzugszinsen (aktuell: 9 % über Basiszins in Deutschland oder 9,2 % über dem Basiszinssatz in Österreich) und eine Betreibungspauschale in Höhe von 40,00 EUR (§ 288 BGB / § 458 UGB) geltend gemacht werden.
Ihre Optionen beim Forderungseinzug
1. Anwaltliche Mahnung: Seriös, druckvoll, oft mit sofortiger Wirkung.
2. Gerichtliches Mahnverfahren: Kostengünstiger Weg zum Vollstreckungsbescheid in Deutschland oder dem Zahlungsbefehl in Österreich.
3. Klage und Vollstreckung: Bei bestrittenen oder hartnäckigen Fällen.
Gut zu wissen: Anwaltskosten kann der Schuldner im Verzug ersetzen müssen.
Warum ein Anwalt?
- Rechtsverbindliche Schritte – nicht bloß Zahlungsaufforderungen
- Zugang zu Mahnverfahren und Exekution
- Schnelle und nachhaltige Wirkung
Ich übernehme die gesamte Abwicklung – rechtssicher, effizient und mit unternehmerischem Verständnis.
Fazit: Forderungen nicht abschreiben – eintreiben!
Vermeiden Sie Liquiditätsverluste durch professionelle Unterstützung beim Forderungseinzug. Ich prüfe Ihre Ansprüche und übernehme den gesamten Prozess – vom Mahnschreiben bis zur Vollstreckung.