Gepäckverspätung, Gepäckverlust & Co: mein Koffer ging verloren!

Geht auf einem internationalen Flug der Koffer verloren oder wird gar beschädigt, so ist der Ärger für den Reisenden oft groß. Im besten Fall kommt es "nur" zur Gepäckverspätung und der Koffer wird nachgeliefert. Das Gepäck beinhaltet persönliche Gegenstände, die neben dem eigentlich Wert auch eine emotionale Belastung bedeuten können.

Gepäckverlust / der Koffer ging verloren:

  • nach 21 Tagen gilt der Koffer als verloren und muss der Wert ersetzt werden,
  • Keine Frist für die Anmeldung des Anspruchs,
  • Die Verjährung beträgt 2 Jahre ab Flugdatum,
  • Sie erhalten Schadensersatz für den Koffers und alle darin befindlichen Gegenstände in Höhe des Zeitwertes.

Der Zeitwert wird dabei sehr unterschiedlich bemessen und richtet sich in der Regel nach dem Alter und dem Zustand der einzelnen Stücke. Der Neuwert (also der ursprüngliche Kaufpreis) kann hingegen nicht verlangt werden.

Gepäckverspätung / der Koffer kam verspätet an:

  • Frist für die Schadensmeldung: 21 Tage ab Rückgabe des Gepäcks,
  • Die Verjährung beträgt 2 Jahre ab Flugdatum,
  • Für den Schadensersatz ist entscheidend, ob der Hinflug oder der Rückflug betroffen war.

Nur wenn Ihnen in der Zwischenzeit keine anderen persönlichen Gegenstände zur Verfügung standen, können Ersatzkäufe getätigt werden. In der Regel wird dies nur beim Hinflug in den Urlaub der Fall sein.

Gepäckbeschädigung:

  • Frist für die Schadensmeldung: 7 Tage ab Rückgabe des Gepäcks,
  • Die Verjährung beträgt 2 Jahre ab Flugdatum,
  • Ist Ihr Koffer kaputt oder wurden einzelne Gegenstände aus dem Koffer gestohlen, handelt es sich um eine Gepäckbeschädigung.

Kann ich zusätzlich eine Reisepreisminderung von meinem Reiseveranstalter verlangen?

Sollte der Flug gemeinsam mit einem Hotelaufenthalt als Pauschalreise gebucht worden sein, ist zusätzlich an eine Reisepreisminderung gegenüber dem Pauschalreiseveranstalter zu denken. In der Regel sprechen die Gerichte hier 25 bis 30 % des Tagesreisepreises als Reisepreisminderung zu. Im Einzelfall kann dieser Betrag auch wesentlich höher ausfallen, beispielsweise bei einer Rundreise oder der Hochzeitsreise.

Mein Koffer ging verloren. Was bei Gepäckverspätung ist zu tun?

Melden Sie den Schaden: Melden Sie die Gepäckverspätung sofort beim Flughafenpersonal (Lost- and Found-Schalter) oder am Flughafenschalter der betreffenden Fluggesellschaft. Sie erhalten dann ein sogenanntes PIR-Formular (Property Irregularity Report). Heben Sie dieses gut auf und nutzen Sie die PIR-Nummer für jede weitere Kommunikation.

Erhalten Sie eine Bestätigung: Stellen Sie sicher, dass Sie eine schriftliche Bestätigung über die Verspätung und die Erwartungen für die Zustellung des Gepäcks erhalten.

Bewahren Sie Belege auf: Balls Sie während der Wartezeit persönliche Gegenstände kaufen, bewahren Sie alle Belege auf, um sie bei der Entschädigungsforderung vorzulegen.

Reichen Sie Ihre Ansprüche ein: Damit die Fristen des Montrealer Übereinkommens nicht überschritten werden, reichen Sie Ihre Ansprüche auf Entschädigung bei der Fluggesellschaft ein. Es empfiehlt sich eine tabellarische Zusammenfassung der verloren gegangenen oder neu gekauften Gegenstände. Der Anspruch auf Schadensersatz nach dem Montrealer Übereinkommen ist auf 1.288 SZR (Sonderziehungsrechte) beschränkt.

Fazit

Es ist entscheidend, Ihre Rechte zu kennen und schnell zu handeln. Halten Sie sich an die festgelegten Fristen und bewahren Sie Belege auf, um eine gerechte Entschädigung für Ihre Ausgaben zu erhalten. Als Fluggast haben Sie das Recht auf ein reibungsloses und sorgenfreies Reiseerlebnis – auch im Falle von Gepäckverspätungen.

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