Kindesunterhalt in Deutschland und Österreich: ein Vergleich

Die finanzielle Verantwortung für Kinder ist ein essenzieller Aspekt der Elternschaft, der auch nach einer Trennung oder Scheidung bestehen bleibt. Deutschland und Österreich sind zwei Länder, die ähnliche rechtliche Rahmenbedingungen für den Kindesunterhalt haben, jedoch mit einigen Unterschieden. In diesem Blog werfen wir einen Blick auf die Regelungen und Unterschiede für Kindesunterhalt in Deutschland und Österreich.

Welches Recht ist für die Berechnung des Kindesunterhalts maßgeblich?

Der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, zahlt den sogenannten "Barunterhalt" an den betreuenden Elternteil. Entscheidend ist in der Regel der Wohnsitz des minderjährigen Kindes.

Lebt das Kind beispielsweise in Deutschland und der unterhaltsverpflichtete Elternteil in Österreich, so kommt deutsches Recht zur Anwendung. Grundsätzlich gilt es verschiedene Regularien zu beachten, wie die EU-Unterhaltsverordnung VERORDNUNG (EG) Nr. 4/2009 oder auch das Unterhaltsauslandsgesetz in Österreich.

Die "Düsseldorfer Tabelle" für den Kindesunterhalt in Deutschland

Die rechtliche Grundlage für den Kindesunterhalt in Deutschland bildet das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Gemäß §1612a BGB sind Eltern verpflichtet, für den Unterhalt ihrer Kinder finanziell aufzukommen. Die Höhe des Kindesunterhalts wird in der sogenannten "Düsseldorfer Tabelle" festgelegt, die jährlich aktualisiert wird und Richtwerte für den Unterhaltsbedarf von Kindern bereithält.

Die Tabelle berücksichtigt eine Vielzahl von Faktoren, wie das Einkommen des Unterhaltspflichtigen sowie das Alter der Kinder. Die Bereinigung des Einkommens erfolgt z. B. um Beträge für berufsbedingte Aufwendungen, Beiträge zu Berufsverbänden, ev. Beträge zur zusätzlichen Altersvorsorge oder Kreditverpflichtungen, die schon zur Zeit der Ehe bestanden hatten und damit eheprägend waren. Die „Düsseldorfer Tabelle“ und auch die zugehörigen Leitlinien werden durch das Oberlandesgericht Düsseldorf veröffentlicht und sind dort frei zugänglich.

In Deutschland hat das unterhaltsberechtigte minderjährige Kind einen sogenannten Titulierungsanspruch und kann neben der Zahlung zusätzlich vom unterhaltspflichtigen Elternteil eine Titulierung verlangen.

Die „Alimente“ als Kindesunterhalt in Österreich

Ähnlich wie in Deutschland regelt auch in Österreich das Familienrecht die Verpflichtung der Eltern zur Zahlung von Kindesunterhalt.

In Österreich findet sich die gesetzliche Regelung in § 231 ff ABGB und wird der Kindesunterhalt anhand des Nettoeinkommens der Eltern und des Alters des Kindes berechnet. Es gibt Richtsätze und Leitlinien, die mit dem sogenannten REGELBEDARF arbeiten. Entscheidend kann auch die sogenannte „Luxusgrenze“, auch „Playboygrenze“ genannt, sein. Bei einem entsprechend hohen Einkommen des Unterhaltspflichtigen, ist seine monatliche Verpflichtung mit dem zwei- bis zweieinhalbfachen des Regelbedarfs des Kindes begrenzt.

Sanktionen bei Zahlungsverzug

Kommt der unterhaltspflichtige Elternteil seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, gibt es verschiedene Maßnahmen, die ergriffen werden können. Es ist jedoch ratsam, Streitigkeiten und Konflikte um den Kindesunterhalt zu vermeiden und stattdessen eine außergerichtliche Einigung anzustreben.

Fazit

Der Kindesunterhalt ist ein sensibles Thema. Es ist wichtig, dass beide Elternteile ihre Verantwortung verstehen und ihren Beitrag zum Wohl des Kindes leisten. Die Berechnungsgrundlagen beider Länder bieten eine Orientierung für die Berechnung des Kindesunterhalts, aber individuelle Umstände sollten ebenfalls berücksichtigt werden. Bei Änderungen der Lebenssituation ist es ratsam, offen miteinander zu kommunizieren und gegebenenfalls eine Anpassung des Unterhalts zu vereinbaren. Letztendlich steht das Wohl des Kindes im Mittelpunkt.

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