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Verletzt im Flugzeug: Wann die Airline haftet und welche Ansprüche Sie haben

Ein Flugzeug gilt als eines der sichersten Verkehrsmittel – dennoch kommt es immer wieder zu Verletzungen an Bord, z. B. durch Turbulenzen, herabfallendes Gepäck, heiße Getränke oder unachtsames Bordpersonal. Viele Passagiere fragen sich dann: Wer haftet für meine Verletzung im Flugzeug? Und welche Entschädigung steht mir zu? In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Rechte Sie als Flugpassagier haben, wie Sie Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz durchsetzen können und was Sie dabei beachten müssen.

Flugzeug Kabine Verletzung

1. Wann gilt eine Verletzung im Flugzeug als entschädigungspflichtig?

Grundsätzlich gilt: Wenn Sie sich während des Fluges, beim Ein- oder Aussteigen oder an Bord verletzen, können Ansprüche gegen die Fluggesellschaft bestehen – vorausgesetzt, es liegt ein sogenannter „Unfall“ im Sinne des Luftverkehrsrechts vor.

Typische Ursachen:

  • Sturz durch Turbulenzen
  • Verletzung durch Gepäck aus dem Gepäckfach
  • Verbrühung durch heiße Getränke
  • Verletzung durch Servicewagen oder Personal
  • unzureichende Sicherheitsanweisungen

2. Welche Rechtsgrundlage gilt?

Für internationale Flüge (auch innerhalb der EU) gilt das Montrealer Übereinkommen (MÜ). Dieses regelt die Haftung von Fluggesellschaften bei:

  • Körperverletzungen oder Tod
  • ährend des Fluges, Einsteigens oder Aussteigens

Besonderheit: Es kommt nicht auf ein Verschulden der Airline an – die Haftung tritt automatisch ein, wenn der Unfall während des Fluges passiert ist.

3. Welche Ansprüche haben verletzte Passagiere?

Nach dem Montrealer Übereinkommen haben Sie Anspruch auf:

✅ Schmerzensgeld

✅ Heilbehandlungskosten (auch künftig)

✅ Verdienstausfall

✅ Haushaltsführungsschaden

✅ Kosten für Pflege oder Umbauten bei Dauerfolgen

✅ ggf. Schadenersatz bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz

Hinweis: Bis zu einem Betrag von etwa 151.880 Sonderziehungsrechten (ca. 190.000 €) haftet die Airline verschuldensunabhängig. Darüber hinaus nur bei eigenem Verschulden.

4. Was muss ich nach dem Unfall tun?

Damit Ihre Ansprüche anerkannt werden, sollten Sie folgende Schritte einhalten:

  • Unfall dokumentieren: Zeugen, Fotos, Flugnummer, Uhrzeit
  • Bericht beim Flugpersonal anfordern (Unfallmeldung)
  • Ärztliche Behandlung und Atteste sichern
  • Unverzügliche schriftliche Schadensmeldung bei der Fluggesellschaft
  • Rechtsanwalt einschalten, um Fristen zu wahren und Ansprüche professionell durchzusetzen

5. Wie lange habe ich Zeit, meine Ansprüche geltend zu machen?

Die Verjährungsfrist beträgt 2 Jahre ab dem Tag des Fluges (Art. 35 MÜ). Danach verfallen Ihre Ansprüche endgültig – unabhängig von ihrer Berechtigung.


Fazit: Bei Verletzungen im Flugzeug nicht abwarten – handeln!
Wenn Sie sich als Passagier im Flugzeug verletzen, stehen Ihnen unter Umständen erhebliche Entschädigungsleistungen zu. Die Fluggesellschaft haftet bereits bei einfachen Unfällen – verschuldensunabhängig. Lassen Sie sich frühzeitig anwaltlich beraten, um Ihre Rechte lückenlos zu sichern.

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