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Ehegattenbürgschaft: Bedeutung, Risiken und rechtliche Aspekte

Die Ehe ist nicht nur eine emotionale Verbindung, sondern oft auch eine Partnerschaft, die finanzielle Verpflichtungen mit sich bringt. Eine solche Verpflichtung kann sich in Form von Bürgschaften zwischen Ehegatten manifestieren. In diesem Blog werfen wir einen genaueren Blick auf die Ehegattenbürgschaft, ihre Bedeutung, mögliche Risiken und die rechtlichen Aspekte, die dabei zu beachten sind.

Hafte ich für den Kredit meines Ehepartners?

Die gute Nachricht zuerst: Sie haften nicht „automatisch“ für die Schulden Ihres Ehepartners.

Verpflichtet sich aber ein Ehepartner gegenüber dem Kreditgeber (meist der Bank), für die finanziellen Verbindlichkeiten des anderen Partners einzustehen, haften in der Regel beide zur ungeteilten Hand. Das heißt, dass die Bank sich bei einem Ausfall aussuchen kann, von wem sie die Rückzahlung verlangt. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Ehepartner einen Kredit oder ein Darlehen aufnimmt und der andere Ehepartner als Bürge fungiert, um die Rückzahlung sicherzustellen.

Risiken und rechtliche Aspekte der EHEGATTENBÜRGSCHAFT

Obwohl Bürgschaften zwischen Ehegatten oft aus guten Absichten entstehen, gibt es auch Risiken, die berücksichtigt werden sollten:

Finanzielle Verpflichtung: Als Bürge haftet der Ehepartner für die Schulden des anderen, falls dieser zahlungsunfähig wird. Dies kann im schlimmsten Fall zu finanziellen Belastungen und Konflikten innerhalb der Ehe führen.

Trennung oder Scheidung: Im Falle einer Trennung oder Scheidung besteht die Bürgschaft und damit auch die Haftung fort! Doch das Sprichwort „den Bürgen sollst du würgen“ gilt nicht immer. Erfolg beispielsweise die Bürgschaft zu einem Zeitpunkt, in welchem bereits Zahlungsschwierigkeiten bestehen, muss das Kreditinstitut die Ehegattin vor Unterzeichnung des Bürgschaftsvertrages auf die wirtschaftliche Lage des Schuldners hinweisen. Dies gilt vor allem dann, wenn es erkennt oder erkennen muss, dass der Schuldner seine Verbindlichkeit voraussichtlich nicht erfüllen wird. Wurde eine solche Belehrung unterlassen, haftet die Ehegattin nur dann, wenn sie seine Verpflichtung trotz der Belehrung übernommen hätte.

Fazit

Eine Bürgschaft zwischen Ehegatten kann eine Möglichkeit sein, finanzielle Ziele zu erreichen und das Vertrauen und die Unterstützung innerhalb der Ehe zu stärken. Allerdings sollte diese Entscheidung wohlüberlegt und mit einem klaren Verständnis der finanziellen und rechtlichen Konsequenzen getroffen werden. Es ist ratsam, vor einer Bürgschaft rechtlichen Rat einzuholen und offene Gespräche über Erwartungen, Risiken und Verantwortlichkeiten zu führen. Die finanzielle Gesundheit und die Beziehung können dadurch langfristig gestärkt werden.

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