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Lieferkettenprobleme im B2B: Ihre Rechte und Pflichten bei Lieferverzug & Ausfällen
Rohstoffmangel, Transportengpässe oder politische Krisen – Lieferkettenprobleme treffen Unternehmen in ganz Europa. Besonders im B2B-Sektor führen verzögerte oder ausgefallene Lieferungen schnell zu Vertragskonflikten, Haftungsfragen und finanziellen Schäden. Doch: Was tun, wenn Ihr Lieferant nicht liefert – oder Sie selbst in Lieferverzug geraten? In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Rechte und Pflichten Sie im B2B-Geschäft bei gestörten Lieferketten haben – und wie Sie rechtssicher reagieren.

1. Wann liegt ein Lieferverzug vor?
Ein Lieferverzug liegt vor, wenn die vereinbarte Lieferfrist nicht eingehalten wird, ohne dass ein rechtlicher Entschuldigungsgrund (z. B. höhere Gewalt) vorliegt. Entscheidend ist, was vertraglich vereinbart wurde – z. B. ein fixer Liefertermin, Incoterms oder eine Lieferfrist.
Wichtig im B2B-Recht (Österreich):
§ 919 ABGB: Vereinbarte Leistungszeit ist einzuhalten
§ 376 UGB: Fixgeschäfte bei verspäteter Lieferung können zum Rücktritt berechtigen
Rechtlicher Rahmen (B2B in Deutschland):
§ 286 BGB: Schuldnerverzug
§ 280 ff. BGB: Schadensersatz wegen Pflichtverletzung
Bei ausdrücklich vereinbarten Fixterminen: sofortiger Rücktritt möglich (§ 323 Abs. 2 BGB)
2. Was tun, wenn Ihr Lieferant nicht liefert?
Ihre Optionen bei Lieferverzug durch den Vorlieferanten:
- Nachfrist setzen: Eine angemessene Frist zur Nachholung der Lieferung schriftlich setzen
- Rücktritt vom Vertrag: Bei wesentlichem Verzug oder gescheiterter Nachfrist
- Schadenersatz fordern: Für Mehrkosten, entgangenen Gewinn oder Vertragsstrafen, sofern der Verzug schuldhaft erfolgte
- Deckungskauf: Ersatzbeschaffung auf Kosten des säumigen Lieferanten
Tipp: Dokumentieren Sie alle Fristen, Mahnungen und entstandenen Schäden – das ist entscheidend für eine erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
3. Wann haften Sie als Lieferant?
Auch wenn Ihre eigene Lieferkette gestört ist, bleiben Sie grundsätzlich vertraglich verpflichtet zu liefern – es sei denn, Sie haben wirksame Klauseln (z. B. Force-Majeure-Klausel, Selbstbelieferungsvorbehalt) in Ihren AGB oder im Vertrag verankert.
Ohne klare vertragliche Absicherung riskieren Sie:
- Rücktritt des Kunden
- Schadenersatzforderungen
- Reputationsschäden
4. Wie sichern Sie sich rechtlich ab?
Empfehlung für B2B-Unternehmen:
- Vertragliche Lieferbedingungen präzisieren: Lieferfristen, Fixtermine, Rücktrittsrechte
- Höhere-Gewalt-Klauseln (Force Majeure): Absichern gegen Pandemien, Streiks, politische Krisen
- Selbstbelieferungsvorbehalte: Nur verpflichtend, wenn vertraglich vereinbart
- AGB prüfen und anpassen: Klare Haftungsregelungen, Gerichtsstand, Vertragsstrafen
Fazit: Bei Lieferkettenproblemen frühzeitig handeln
Lieferverzögerungen im B2B können schnell rechtliche Konsequenzen haben – sowohl für Lieferanten als auch für Abnehmer. Je früher Sie rechtliche Unterstützung einholen, desto besser können Sie Ihre Ansprüche sichern oder Haftung vermeiden.