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Verkehrsunfall mit Auslandsbezug: Welche Ansprüche habe ich und wie kann ich diese durchsetzen?

Ein Verkehrsunfall kann bereits im Inland eine stressige Situation darstellen, doch wenn er sich im Ausland ereignet oder ein ausländisches Fahrzeug beteiligt ist, können die Probleme und Unsicherheiten sich vervielfachen. Eine klare Kenntnis darüber, wie man in solchen Situationen vorgeht und welcher Versicherungsschutz greift, ist von entscheidender Bedeutung. In diesem Beitrag erfahren Sie, was Sie im Falle eines Verkehrsunfalls mit Auslandsbezug tun sollten und wie Sie sich vor unerwarteten Komplikationen schützen können.

Erster Schritt: An wen kann ich mich wenden?

Unabhängig davon, ob der Unfall in Österreich, in Deutschland oder in einem Drittland passiert ist gilt: Wenn am Verkehrsunfall ein ausländisches Fahrzeug eines anderen europäischen Landes beteiligt ist, können Sie sich an die jeweils für Ihr Land zuständige Schadensregulierungsstelle wenden.

  • In Österreich ist dafür der Versicherungsverband Österreich (VVO Verband der Versicherungsunternehmen Österreich, Schwarzenbergplatz 7, 1030 Wien, www.vvo.at) zuständig.
  • In Deutschland finden Sie Hilfe für die Abwicklung von Verkehrsunfällen mit Auslandsbezug bei der Grüne Karte e.V. (Deutsches Büro Grüne Karte e.V., Wilhelmstr. 43 / 43 G, 10117 Berlin, www.gruene-karte.de).

In der Regel erhalten Sie dort die Kontaktdaten eines im Inland zuständigen Abwicklungsunternehmens, um Ihre Ansprüche aus dem Verkehrsunfall beim Versicherer im Ausland geltend zu machen.

Kontaktieren Sie Ihre eigene KFZ-Haftpflichtversicherung

Gleichzeitig sollten Sie Ihre eigene KFZ-Haftpflichtversicherung von dem Verkehrsunfall möglichst sofort in Kenntnis setzen und dort auch kurz den Schadenshergang sowie die aus Ihrer Sicht gegebene Verschuldenssituation schildern. So sichern Sie Ihren Versicherungsschutz und beugen vor, dass bei Bagatellschäden eine Regulierung des gegnerischen Schadens ohne Ihre Anhörung stattfindet.

Welche Ansprüche habe ich

Auf die Schadensermittlung ist das Recht des Landes anwendbar, in welchem sich der Unfall ereignet hat. Fand beispielsweise der Unfall in Deutschland statt und ist Ihr Fahrzeug in Österreich zugelassen, findet deutsches Recht Anwendung. Bei einem Verkehrsunfall in Österreich mit einem in Deutschland zugelassenen Fahrzeug hingegen findet österreichisches Recht Anwendung.

Nachfolgend finden Sie eine stichpunktartige Zusammenstellung der möglichen Ansprüche und Unterschiede in Österreich und in Deutschland nach einem Verkehrsunfall:

  • Reparaturkosten des Unfallschadens am Fahrzeug (Achtung: In Deutschland werden bei nicht durchgeführten Reparaturen lediglich die Nettoreparaturkosten ersetzt)
  • Fahrzeugwert (Wiederbeschaffungswert) abzüglich Restwert beim Totalschaden
  • Sachverständigenkosten
  • Mietwagenkosten wenn Sie ein Ersatzfahrzeug gemietet haben
  • Nutzungsausfallentschädigung, wenn Sie während der Reparatur kein anderes Fahrzeug nutzen (hier gelten pro Fahrzeugklasse verschiedene Tagessätze)
  • Unkostenpauschale
  • Schmerzensgeld des Unfallopfers (Achtung: In Österreich bemisst sich das Schmerzensgeld nach sogenannten schweren, mittleren und leichten Schmerzenstagen, in Deutschland erfolgt die Einordnung in den sogenannten Schmerzensgeldkatalog allein anhand der erlittenen Verletzung und Komplikationen)
  • Haushaltsführungsschaden (Die Berechnung erfolgt auf der Grundlage eines Formulars über die üblichen verrichteten Tätigkeiten des Unfallopfers im Haushalt)

Wo kann ich mein Recht einklagen

Die gute Nachricht ist, dass Sie Ihren Schadensersatz bei dem Gericht Ihres Wohnorts direkt gegen den Versicherer einklagen können. Dies gilt sowohl dann, wenn sich der Unfall im Ausland ereignet hat als auch wenn sich der Sitz des Versicherers im Ausland befindet. Dazu hat der Oberste Gerichtshof (OGH) beispielsweise in seiner Entscheidung 2Ob189/18k die internationale Zuständigkeit gemäß Art. 13 Abs. 2 iVm Art. 11 Abs 1 lit b EuGVVO bestätigt, für die Klage gegen den Unfallverursachen oder Halter selbst aber abgelehnt.

Achtung: Die Zuständigkeit österreichischer Gerichte ändert aber nichts daran, dass dennoch deutsches Recht zur Anwendung kommt, wenn sich der Unfall in Deutschland ereignet hat.

Fazit

Die rechtlichen Folgen eines Verkehrsunfalls mit Auslandsbezug können komplex sein und können sich je nach den Gesetzen des Landes, in dem der Unfall stattgefunden hat, unterscheiden. Es ist ratsam, rechtlichen Rat einzuholen, insbesondere wenn es um Haftungsfragen oder die Durchsetzung von Ansprüchen geht.

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